„Die Vorstellung ist wundervoll, aber noch wundervoller ist das Erlebnis.“ (Oscar Wilde, irischer Schriftsteller 1854 - 1900)

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08.08.2018     Allgemein    Reiseabbruchversicherung, Reiseversicherungen

Reiseabbruchversicherung

Für was eine Reiserücktrittskostenversicherung gut ist wissen die meisten. Aber was ist eine Reiseabbruchversicherung und wann tritt sie in Kraft? Wir gehen der Sache nach.

Bei der Europäischen Reiseversicherung ist die Reiseabbruchversicherung automatisch immer direkt bei der Reiserücktrittskostenversicherung inkludiert. Wir haben die Leistungen der Reiseabbruchversicherung für Sie beleuchtet.

Wenn unterwegs etwas passiert:

Wenn Sie bereits die Reise angetreten haben, gilt die Reiserücktrittskostenversicherung natürlich nicht mehr. Als angetreten zählt zum Beispiel auch schon der Zeitpunkt des Check-Ins beim Flug.

Wenn Sie nun schon bereits auf Reisen sind, können Gründe eintreten, die eine vorzeitige Rückreise nach sich ziehen. Also eine außerplanmäßige Beendigung der Reise. Egal, wo Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden.

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Rückreisekosten für eine vorzeitige Heimreise oder bei einer späteren Heimreise, wenn ein längerer Aufenthalt notwendig geworden ist (zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt). Natürlich muss die Rückreise auch bei der eigentlichen Reise fester Bestandteil gewesen sein.

Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen:

Wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen müssen, entgehen Ihnen natürlich Leistungen, die vom Grundsatz her dennoch zu bezahlen sind bzw. schon durch Sie bezahlt wurden. Auch ist dies der Fall, wenn Sie durch eine notwendige stationäre Behandlung Leistungen vor Ort nicht nutzen können. Dies sind zum Beispiel nicht genutzte Übernachtungen.

Wenn Sie nun durch ein versichertes Ereignis vorzeitig abbrechen, bekommen Sie diese Kosten erstattet. Nicht erstattet werden jedoch werden die Kosten für die ursprüngliche Rückreise, da Sie diese ja nun an einem anderen Tag in Anspruch nehmen.

Zusatzkosten durch einen längeren Aufenthalt:

Es kann sein, dass Sie länger im Urlaubsland bleiben müssen, also nicht planmäßig die Heimreise antreten können. Hierdurch entstehen zusätzliche Übernachtungskosten. Auch hier tritt die Reiseabbruchversicherung ein:

  • bis zu € 1.500,- bei stationärer Behandlung einer mitreisenden Risikoperson
  • bis zu € 750,– bei ambulanter Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson

Was ist, wenn Ihnen durch Unterbrechung Nachreisekosten entstehen?

Auch dies ist möglich. Zum Beispiel wenn Sie eine Kreuzfahrt gebucht haben, für einige Tage ins Krankhaus müssen um dann wieder zurück an Bord zu gehen. Das Schiff ist in der Regel schon weiter gefahren und Sie müssen von A nach B nachreisen. Diese Nachreisekosten bekommen Sie seitens der Versicherung bis zur Höhe des Wertes der noch nicht genutzten Reiseleistungen erstattet.

Kosten durch Elementarereignisse:

Elementarschäden sind auch hier zu Lande in aller Munde. Elementarereignisse können natürlich auch am Urlaubsort eintreten, wie zum Beispiel Feuer, Hochwasser oder Erdbeben. Durch solch ein Ereignis kann es passieren, dass Sie länger bleiben müssen. Auch in diesem Fall erstattet die Reiseabbruchversicherung der Europäischen Reiseversicherung die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthalts.

 

Aus welchen Gründen können Sie eine bereits angetretene Reise abbrechen?

Nun gilt es natürlich zu klären, wann eine Reise abgebrochen werden kann. Das sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich behandelt wurde (wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung)
  • schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten
  • Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben

 

Reiseabbruchversicherung - Möglichkeiten:

Je nach gewähltem Tarif gibt es die Reiserücktrittskostenversicherung mit integrierter Reiseabbruchversicherung mit und ohne Selbstbehalt im Schadensfall.
Wenn Sie sich für die Variante „mit Selbstbeteiligung“ entscheiden, so liegt der Selbstbehalt bei Leistungen der Reiseabbruchversicherung bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch bei € 25,- pro Person.

 

Sie haben weitere Fragen zu Reiseversicherungen? Dann rufen Sie uns an!

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