„Die Vorstellung ist wundervoll, aber noch wundervoller ist das Erlebnis.“ (Oscar Wilde, irischer Schriftsteller 1854 - 1900)

Fahrgastrechte in der Schifffahrt

13.07.2018     Kreuzfahrten    Fahrgastrechte, Kreuzfahrten

Fahrgastrechte in der Schifffahrt

Haben Sie schon einmal von den „Fahrgastrechten“ in der Schifffahrt gehört? Wir sagen Ihnen, was sich dahinter verbirgt und für wen diese Anwendung finden.

Cruise Lines International Association

Die Cruise Lines International Association, kurz CLIN, ist ein Zusammenschluss vieler Reedereien. Es ist ein Weltverband der Kreuzfahrtindustrie. Diesen Verband gibt es seit 2012.

Ziel dieses Verbandes ist es, den Kreuzfahrtgästen einen erholsamen und sicheren Urlaub zu gewährleisten.
Zu den Reedereien, die auf dem deutschen Markt vertreten sind, zählen zum Beispiel AIDA Cruises, Costa Kreuzfahrten, Phoenix Reisen, Cunard oder Celebrity Cruises.

Die Mitglieder der Cruise Lines International Association haben sich dem Komfort und der Betreuung aller Passagiere auf Hochseekreuzfahrten in der ganzen Welt verschrieben. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, haben die Mitglieder vereinbart, folgende Fahrgastrechte zu übernehmen und einzuhalten:

Fahrgastrechte für Passagiere der Kreuzfahrtbranche

  1. Das Recht, ein im Hafen liegendes Schiff zu verlassen, wenn grundlegende Vorkehrungen wie Nahrung, Wasser, Sanitäranlagen sowie eine (angemessene) medizinische Versorgung an Bord nicht angemessen bereitgestellt werden können. Diese Versorgung darf nur durch die Fürsorgepflicht des Kapitäns zum Schutze der Passagiersicherheit und aufgrund von Zoll- und Grenzkontrollvorschriften des Hafens eingeschränkt werden.
     
  2. Das Recht auf die volle Rückerstattung der Reisekosten, wenn die Reise aufgrund technischer Ausfälle storniert wird, bzw. auf eine teilweise Rückerstattung bei Reisen, die aufgrund solcher Ausfälle frühzeitig abgebrochen werden.
     
  3. Das Recht, an Bord von Schiffen, die außerhalb von Flüssen und Küstengewässern in Betrieb sind, jederzeit über professionelle medizinische Notfallversorgung zu verfügen, u. U. so lange, bis die medizinische Versorgung an Land gewährleistet werden kann.
     
  4. Das Recht, frühzeitig informiert zu werden, falls die Route des Schiffs aufgrund eines technischen Ausfalls oder eines Notfalls geändert wird, sowie das Recht auf zeitnahe Informationen zum Stand der Arbeiten, welche Fortschritte die Lösung des technischen Problems macht.
     
  5. Das Recht durch eine gut ausgebildete Schiffsbesatzung betreut zu werden, die ordnungsgemäß für Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen trainiert wurde.
     
  6. Das Recht auf eine Notstromanlage für den Fall, dass der Hauptgenerator ausfällt.
     
  7. Das Recht auf die Beförderung zum vorgesehenen Ausschiffungshafen oder die Heimatstadt des Passagiers, falls eine Kreuzfahrt frühzeitig aufgrund von technischen Ausfällen abgebrochen wird.
     
  8. Das Recht auf eine Unterkunft, wenn Ausschiffung und Übernachtung in einem außerplanmäßigen Hafen erforderlich sind, wenn die Kreuzfahrt aufgrund technischer Ausfälle frühzeitig abgebrochen wurde.
     
  9. Das Recht, auf jeder Website einer Kreuzfahrtgesellschaft eine Telefonnummer vorzufinden, die für Fragen und Informationen zu allen Aspekten der Betriebsabläufe an Bord verwendet werden kann.
     
  10. Das Recht darauf, dass diese Fahrgastrechte für Kreuzfahrtpassagiere auf der Website der jeweiligen Kreuzfahrtgesellschaft veröffentlicht sind.
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