„Die Vorstellung ist wundervoll, aber noch wundervoller ist das Erlebnis.“ (Oscar Wilde, irischer Schriftsteller 1854 - 1900)

Verkehrszeichen: Radweg

18.02.2016     Radreisen    Radtipps

Was Fahrradfahrer wissen sollten

Wenn die Natur aus dem Winterschlaf erwacht und die ersten Sonnenstrahlen langsam hervorblinzeln, fängt langsam auch die Zeit der Radreisen an. Die Natur erwacht zu neuem Leben und mit ihr auch die Begeisterung für Radreisen.

Dies ist auch genau die richtige Zeit um sich wieder neu mit den Radfahrregeln zu befassen.

Da Fahrräder auch zu den Fahrzeugen zählen, gilt auch hier die Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO bei der es einige spezielle Vorschriften für Fahrradfahrer gibt. Nachfolgend haben wir Ihnen einige wichtige Punkte - was Fahrradfahrer auch bei Radreisen wissen sollten - aufgelistet und geben Ihnen auch einige Hinweise zu möglichen Bußgeldern.

 

Radwege und Radfahrstreifen

Die aktuelle Straßenverkehrsordnung, die es in dieser Fassung seit 2013 gibt, hat auch einiges Positives für Radfahrer bewirkt. In dieser wird nun der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn dem Radweg gleichgestellt. Aber immer noch gilt die Radwegebenutzungspflicht - und schon im eigenen Interesse sollte man bei Radreisen immer Radwege der Straße vorziehen. Also wenn Sie das blau-weiße runde Zeichen für Radweg sehen, so müssen Sie diesen Radweg auch nehmen.

 

Rechtsfahrgebot

Für Fahrradfahrer gilt - wie auch für Autos - das Rechtsfahrgebot! Dies gilt auch auf Radfahrstreifen, Radwegen etc. Und übrigens auch für das richtige Einmünden!

 

Verkehrsampeln

Wenn es auf dem Radweg neben einem Gehweg kein eigenes Fahrradsignal gibt, so gilt die normale Verkehrsampel - sprich in diesem Fall die Fußgängerschaltung.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung

Wenn sich Fahrradfahrer und Fußgänger einen Gehweg teilen, muss nicht länger Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Geschwindigkeit sollte im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahme allerdings angepasst werden. Immer steht dabei im Vordergrund, dass die Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden dürfen.

 

Zebrastreifen

Die Zebrastreifen sind für Fußgänger gedacht. Wer als Radfahrer diesen zum Überqueren nutzen möchte, muss vom Rad absteigen und schieben.

 

In der Gruppe - neben- oder hintereinander?

Radfahrer dürfen - wenn der Verkehr nicht behindert wird - auch neben einander fahren. Ein Auto muss dabei allerdings immer noch einen Abstand von 1,5 m zum Überholen haben. Wenn die Straße zu eng ist, müssen Radfahrer immer hinter einander fahren. Eine Ausnahme gibt es wenn mindestens 16 Radfahrer in der Gruppe unterwegs sind, was bei Radreisen schnell mal der Fall sein kann: bei diesen ist ausdrücklich erlaubt, dass immer 2 neben einander fahren können.

 

Parkende Autos am Straßenrand

Es ist zwar Vorschrift, dass sich Autofahrer vor dem Türöffnen vergewissern müssen, dass sie herankommende Radfahrer nicht gefährden, eine vorausschauende Sicht des Radfahrers ist aber dennoch ratsam.

 

Bußgeldregelungen

Auch für Radfahrer gibt es Bußgeldregelungen. Diese treten natürlich auch bei Radreisen in Kraft. So zum Beispiel wie bei Fahren ohne Licht, das Fahren auf dem Gehweg, die Nichtbenutzung des Radweges oder das Fahren auf der falschen Straßenseite. Und auch falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße oder das Fahren in Fußgängerzonen wird für Radler teurer - wenn dies nicht explizit erlaubt ist.

Ebenso verhält es sich mit Alkohol. Wer mehr als 0,3 Promille im Blut hat macht sich strafbar. Das bedeutet er trägt im Falle eines Unfalls Mitschuld. Ganz Fahruntüchtig und eine Straftat ist ein Promillewert ab 1,6. Auch kann damit der Führerscheinentzug verbunden sein und es kann Punkte in Flensburg geben.

Und auch Handynutzer sollten aufpassen. Wer auch nur kurz telefoniert muss mit einem Verwarngeld in Höhe von € 25,- rechnen-.

 

Und zum Abschluss noch ein kleiner Auszug aus der Gebührenordnung für Radfahrer:

Freihändig fahren

€ 5,-

 

Klingeln nicht betriebsbereit

€ 15,-

 

Nichtbenutzung des beschilderten Radwegs

€ 20,- bis € 35,-

 

Falschfahren auf dem Radweg (falsche Richtung)

€ 20,- bis € 35,-

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

€ 60,- bis € 120,-

1 Punkt

Überquerung des geschlossenen Bahnübergangs

€ 350,-

 

 

Und nun können wir Ihnen nur noch viel Spaß bei den Radreisen wünschen - sind Radreisen doch eine tolle Reiseart die Welt zu erkunden!

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