„Die Vorstellung ist wundervoll, aber noch wundervoller ist das Erlebnis.“ (Oscar Wilde, irischer Schriftsteller 1854 - 1900)

23.01.2016     Allgemein    Reiseversicherungen

Reiseversicherungen - 11 Fragen, Antworten und gute Gründe

Bei jeder Reisebuchung werden Sie gefragt, ob Sie denn auch Reiseversicherungen abschließen möchten. Oftmals machen Sie sich keine oder kaum Gedanken zum Thema Reiseversicherungen, deshalb möchten wir Ihnen in diesem Blog einige potenzielle Fragen beantworten und Ihnen zeigen, warum es sinnvoll ist solche Reiseversicherungen abzuschließen. 

1. Gute Gründe für Reiseversicherungen

  • Der Krankenrücktransport ist inkludiert.
  • Die Medizinische Stornoberatung hilft Ihnen weiter.
  • Ihr Gepäck wird durch die Reisegepäckversicherung versichert.
  • Meistens müssen Sie die Reiseversicherungen (glücklicherweise) gar nicht in Anspruch nehmen, doch wenn Sie sie doch einmal brauchen werden Sie froh darüber sein.
  • Der Preis für die Reisversicherungen richtet sich nach dem Reisepreis und ist für günstige Reisen dementsprechend auch günstig.

2. Wann trete ich die Reise an?

Viele unserer Kunden wissen nicht ab wann die Reiseversicherungen greifen bzw. was den Reisebeginn kennzeichnet. Deshalb haben wir hier eine kurze Auflistung verschiedener Verkehrsmittel und der zugehörige Beginn:

  • Flugreise - mit dem Check-In
  • Schiffsreise - mit dem Check-In auf dem Schiff
  • Busreise - mit dem Einstieg
  • Bahnreise - mit dem Einstieg
  • Auto/Mietwagen - mit der Übernahme des Wagens
  • eigener PKW - mit dem Check-In ins Hotel, Ferienwohnung etc.

3. Einmal- oder Jahresreiseversicherungen?

Für viele Kunden ist ein Jahresreiseschutz sinnvoll, da sie mehr als einmal im Jahr verreisen. Die Jahresversicherungen decken auch Tages- und Wochenendtrips (ab 50 km vom Wohnort) und Geschäftsreisen ab. Außerdem ist sie für die gesamte Familie buchbar, und alle Familienmitglieder sind auch bei individuellen Reisen abgesichert. Die Einmalversicherung macht Sinn, wenn Sie nur eine einzige große Reise im Jahr unternehmen.
 

4. Die Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung (Stornokostenversicherung) ist der Hauptbestandteil aller Reiseversicherungen. Die ERV bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten
  • Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt
  • Entschädigung bei Verspätung während der Hinreise
  • Entschädigung für Reisevermittlungsentgelte
  • Entschädigung für Umbuchungsgebühren

 

5. Die Medizinische Stornoberatung

Die Medizinische Stornoberatung der Reiseversicherungen kann Ihnen Ihren Urlaub retten! Stellen Sie sich vor, 3 Monate vor Reisebeginn entzündet sich eine harmlose Schnittverletzung an Ihrem Fuß und Sie müssen deswegen behandelt werden. So können Sie natürlich auf keinen Fall verreisen und müssen die Reise umgehend stornieren, da Sie nicht wissen ob Sie bis zum Reiseantritt wieder fit sind. STOPP! Genau hier kommt die Medizinisch Stornoberatung ins Spiel, denn hier werden Sie von einem erfahrenen Mediziner beraten ob Sie abwarten sollen oder lieber doch sofort stornieren. Das Risiko hierbei trägt selbstverständlich die Versicherung!

 

6. Gründe für Zurücktreten

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Vorerkrankung wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten behandelt wurde
  • Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Schulprüfungen (während der Reise, 14 Tage nach der Reise)
  • Unerwarteter Termin zur Spende von Organen und Geweben
     

7. Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung ist Ihr Helfer in der Not, wenn während der Reisen etwas passiert. Sei es bei Ihnen, einem Ihrer Mitreisenden oder einem Ihrer Angehörigen zu Hause. Hier eine kurze Auflistung der Leistungen auf die Sie zählen können:

  • Reisekosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise (Sie reisen eher ab, weil ein Familienmitglied verstorben ist)
  • Entschädigung bei Verspätung während der Rückreise
  • Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen (Reisen Sie eher ab, können Sie natürlich die gebuchten Leistungen nicht mehr nutzen)
  • Kosten für einen verlängerten Aufenthalt (Wenn Sie stationär behandelt werden müssen)
  • Nachreisekosten bei Unterbrechung einer Rundreise (Sie brechen sich einen Arm, müssen 3 Tage im Krankenhaus bleiben, wollen dann aber trotzdem Ihre Reise fortsetzen)
  • Kosten durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse während der Reise (Während der Reise brennt es in Ihrem Wohnhaus und Sie müssen sofort zurück reisen)

 

8. Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist ein umstrittenes Thema. Doch hier werden Leistungen angeboten, die eine Versicherung über die Kreditkarte meistens nicht abdeckt. Die Reisekrankenversicherung der ERV bietet folgende Leistungen:

  • Heilbehandlungen im Ausland
  • Kranken-, Gepäcktransporte
  • Überführung (oder Bestattung)
  • Betreuung (mehrsprachig, für weltweite Kommunikation)
  • Kostenübernahmegarantie
  • Krankenbesuch (dauert der stationäre Aufenthalt länger als 5 Tage, so werden die Kosten für das Beförderungsmittel einer nahestehenden Person übernommen)
  • Arzneimittel-Beratungsservice (Sie benötigen wichtige Medikamente die Sie im Reiseland nicht erhalten? Das Team kümmert sich um Ersatzpräparate für Sie!)
  • Rückholung von Kindern
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten
     

9. Rundum-Sorglos Service

Der Rundum Sorglos Service hält was er verspricht. Ihnen wird bei allen Notfällen (nicht medizinisch) während Ihres Urlaubes geholfen:

  • Verlust von Reisezahlungsmitteln
  • Hilfe bei der Sperrung von EC- und Kreditkarten
  • Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
  • Organisation der Rückreise
  • Informationen über diplomatische Vertretungen und Reisewarnungen
  • Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen
  • Psychologische Hilfestellung
     

10. Krankenrücktransport

Der Krankenrücktransport ist im Notfall ein sehr wichtiger Bestandteil der Reisekrankenversicherung. Auch wenn Sie die EUROPEAN HEALTH INSURANCE CARD haben, der Krankenrücktransport sowie die Überführung sind ausgeschlossen. Ebenfalls bei gesetzlichen Krankenkassen ist der Rücktransport kein Bestandteil!

11. Reisegepäck Versicherung

Auch die Reisegepäckversicherung ist für viele ein fester Bestandteil der Reisebuchung. Die Hausratsversicherungen leisten nämlich nur bei gewaltsamem Diebstahl. Die meisten Verluste auf Reisen gehen jedoch auf die Konten von Taschendieben! Mit der Reisegepäckversicherung können Sie solche Verluste vermeiden!

 

Wir hoffen, dass wir Ihr Bild der Reiseversicherungen ein bisschen verändern konnten, und Sie nun einen besseren Überblick über die verschiedenen Reiseversicherungen und die angebotenen Leistungen haben. Bei Fragen und Wünschen beraten wir Sie selbstverständlich sehr gerne, und helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung. Rufen Sie uns an unter: 06028 - 99 17 191

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